Ein breites Feld der Kriminalität macht das so genannte Wirtschaftsstrafrecht aus. Dabei handelt es sich überwiegend um Delikte, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben stehen und eher »hinter den Kulissen« ablaufen.
Inhaltsverzeichnis
Seit mehreren Jahren verteidigt Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli Mandanten im Bereich der Wirtschaftskriminalität gegen folgende Vorwürfe:
Ein besonderes Augenmerk im Bereich der Wirtschaftsstrafverteidigung liegt auf der Verteidigung von Medizinern bei dem Vorwurf des Abrechnungsbetruges zu Lasten der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dabei geht es um den Vorwurf, dass den Kassenärztlichen Vereinigungen gegenüber Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgerechnet werden, die nicht erbracht worden sind. Seit rund vier Jahren verteidigt Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli Mediziner gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetruges.
Die Strafverteidigung gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetruges setzt vertiefte Kenntnisse über das Kassenärztliche Verrechnungssystem, die Honorarverteilung der Praxen und über die Sammelrechnungen voraus. Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli verfügt durch die Wahrnehmung derartiger Mandate über vertieftes Wissen über das kassenärztliche Verrechnungssystem und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli vertritt mehrere Betreiber von Corona-Testzentren, die im Verdacht stehen, der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gegenüber Corona-Tests abgerechnet zu haben, die tatsächlich nicht erbracht worden sein sollen. Im Zusammenhang mit derartigen Taten müssen komplexe Excel-Dateien ausgewertet werden und auf Plausibilität geprüft werden. In Berlin ist dafür das Landeskriminalamt 346 der Berliner Polizei zuständig.
Ein weiterer Schwerpunkt bei der Strafverteidigung liegt auf der Verteidigung bei dem Vorwurf von unzulässiger Beantragung und Auszahlung von Corona-Soforthilfen. Bei Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen wird den Betroffenen vorgeworfen, sich oder einem Dritten in der Absicht einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft zu haben, in dem bei einem Datenverarbeitungsvorgang unrichtige oder unvollständige Angaben geworden sein sollen. Konkret wird den Betroffenen vorgeworfen, bei der Investitionsbank Berlin (IBB) über das zur Verfügung gestellte Online-Antragsformular zur Corona-Soforthilfe einen Zuschuss meist in Höhe von 15.000,- Euro beantragt zu haben. Dabei sollen die Betoffenen bewusst wahrheitswidrig angeben haben, ein Einzelunternehmen zu betreiben und zugleich behauptet zu haben, dass der Zuschuss zur Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz erforderlich sei und die existenzbedrohende Wirtschaftslage auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen sei. Anschließend sei der Zuschuss ausgezahlt worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin unterscheidet außerdem danach, ob der Zuschuss zurückgezahlt wurde oder nicht. Ermittelt wird auch, wenn falsche persönliche Angaben gemacht wurden, Doppel-Anträge eingereicht wurden oder vermeintlich über Liquiditätsengpässe getäuscht wurde. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) teilt im Rahmen von Auskunftsersuchen der Landeskriminalämter nach § 24c Kreditwesengesetz (KWG) die Inhaber der Empfängerkonten mit. In Berlin ermittelt unter anderem die Staatsanwaltschaft Berlin Abteilung 266 und 237
Oftmals haben sich Betroffene von anderen für das Geschäftsmodell »anwerben« lassen und mussten von den ausgezahlten 15.000 Euro eine als »Gebühr« bezeichnete Provision zahlen.
Betroffene erhalten von der Staatsanwaltschaft Gelegenheit dazu, sich innerhalb von zwei Wochen zu äußern. Innerhalb dieser Frist sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden, dem zur weiteren Beratung die Unterlagen vorgelegt werden sollten. Dieser wird in einem ersten Schritt zunächst bei der Staatsanwaltschaft Berlin anzeigen, dass er Sie verteidigt und so dann Akteneinsicht beantragen. Sobald die vollständige Ermittlungsakte vorliegt, wird gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickelt und eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber abgegeben, mit der auf eine Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden soll. Auf keinen fall sollten Betroffene »blind« eine Erklärung angeben, da diese schnell als Schutzbehauptung eingeordnet werden kann.
Bereits in mehreren Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin erreichte Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli die Einstellung der Verfahren.
Themen
Ehssan Khazaeli
Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht
Kontakt
Kontaktieren Sie uns zu jeder Zeit.
Presseverteiler
Abonnieren Sie unseren Presseverteiler.