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Strafrecht


Seit rund fünf Jahren ist Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli in Berlin und Brandenburg als Strafverteidiger tätig. Einen Schwerpunkt in der Strafverteidigung bildet insbesondere die Verteidigung von »Otto-Normal-Bürgern«, die zumeist zum ersten Mal mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt geraten. In dieser Situation ist es wichtig, einen kompetenten Strafverteidiger an der Seite zu haben, der das Strafverfahren anschaulich, sachlich und nachvollziehbar erklärt und Wege aus dem Verfahren aufzeigt.

Fälle in denen geholfen wird

Das Tätigkeitsfeld eines Rechtsanwalts ist weit. Herr Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli fokussiert seine Tätigkeiten auf die grundlegenden Situationen mit denen Mandanten überwiegend konfrontiert werden. Überwiegend konzentriere er sich bei seiner Tätigkeit auf die typischsten Situationen, mit denen der Mandant konfrontiert werden kann. Dies sind insbesondere:

  • Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung der Polizei Berlin oder dem Landeskriminalamt;
  • Schreiben der Polizei – schriftliche Äußerung;
  • Anklageschrift von dem Amtsgericht Tiergarten oder Landgericht Berlin
  • Schriftliche Anfragen nach § 163 StPO der Staatsanwaltschaft Berlin / Amtsanwaltschaft Berlin
  • Strafbefehl des Amtsgericht Tiergarten

Rechtsanwalt Strafrecht Berlin: Was macht der Strafverteidiger?

Ein Rechtsanwalt wird zunächst der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegenüber erklären, dass er Sie verteidigt und Sie zu dem Sachverhalt keine weiteren Angaben mehr machen werden. Für den Fall, dass ein Termin vereinbart wurde, wird er darauf hinweisen, dass Sie zu diesem nicht erscheinen werden. Anschließend wird er Akteneinsicht bei der zuständigen Stelle beantragen. Anhand des Akteninhalts wird der Rechtsanwalt anschließend eine Stellungnahme mit Ihnen gemeinsam formulieren. Im besten Fall wird die Einstellung des Verfahrens angestrebt.

Rechtsanwalt Strafrecht: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

In einigen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Strafverteidiger. Wann dies der Fall ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Zunächst muss das Versicherungsverhältnis bereits zu dem vermeintlichen Tatzeitpunkt bestanden haben. Rechtsschutzversicherungen decken grundsätzlich keine Delikte, die vorsätzlich begangen worden sind. Stellt ein Gericht endgültig fest, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde, lehnt die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsschutz ab und verlangt ggf. gezahlte Beträge vom Versicherungsnehmer zurück. Wird das Verfahren jedoch eingestellt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Strafverteidiger in Höhe der gesetzlichen Gebühren übernimmt. Auch wenn ein Delikt fahrlässig begangen werden kann, deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Strafverteidiger. Ein Beispiel hierfür ist die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Abs. 1 StGB, die nach § 316 Abs. 2 StGB auch fahrlässig begangen werden kann. Dagegen können die meisten Beleidigungsdelikte wie die Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung nicht fahrlässig begangen werden. In diesen Fällen ist aber meist eine Einstellung zumeist wahrscheinlich.

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Rechtsanwalt Strafrecht Berlin: Welche Kosten entstehen

Die Kosten des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses unterscheidet danach, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Es wird unterschieden zwischen dem Ermittlungsverfahren und dem gerichtlichen Verfahren. Die Verteidigung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kostet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz rund 550,- Euro bis 750,- Euro. Allerdings sind die meisten Verfahren zu aufwendig, als dass diese gesetzlichen Gebühren ausreichend sind. In den meisten Fällen wird der Rechtsanwalt daher auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung bestehen, die sich nach dem Aufwand und der Bedeutung in der Sache richtet. In komplexeren Fällen wie bei einem Raub, einem umfangreichen Betrug (Corona-Testzentren, Corona-Soforthilfen), Fälle der Kinderpornographie etc. kann mit pauschalen Honoraren im niedrigen vierstelligen Bereich gerechnet werden. 

Kostenlose telefonische Erstberatung

Sollten Sie eine schriftliche Anhörung, die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder eine Anklageschrift des Amtsgerichts Tiergarten oder des Landgerichts Berlin erhalten haben, wird für ein erstes, kostenloses Erstgespräch zur Verfügung gestanden . Rufen Sie unverbindlich an, oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

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