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Pflichtverteidiger

In einigen Verfahren verpflichtet der Rechtsstaat und das Gebot des fairen Verfahrens die Gerichte, dem Angeklagten einen Verteidiger zur Seite zu stellen – selbst wenn er sich keinen leisten kann und noch keinen Verteidiger selbst gewählt hat. Diese Fälle werden als Fälle der notwendigen Verteidigung bezeichnet. Es ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, wie sie einen erfahrenen Pflichtverteidiger finden und wer die Kosten der Pflichtverteidigung trägt.

Ein großer Irrglaube ist, dass jeder einen Anspruch auf einen kostenlosen Rechtsanwalt hat. Vielleicht kommt dieser Irrglaube aus US-amerikanischen Filmen in denen es meist heißt, »Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten können, wird Ihnen einer gestellt.« Die Realität in Deutschland ist hingegen eine andere. Nur in einigen klar definierten Fällen hat der Angeklagte Anspruch auf einen Rechtsanwalt, dessen Kosten zunächst von der Staatskasse übernommen werden.

Pflichtverteidiger beantragen Berlin

In den meisten Fällen erhalten die Betroffenen mit der Übersendung der Anklageschrift ein weiteres Schreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist. Innerhalb einer Woche soll ein Pflichtverteidiger namentlich bezeichnet werden, ansonsten soll ein bereits vom Gericht vorgeschlagenen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellt werden. Selbst wenn der Angeklagte keinen Verteidiger wünscht, oder er gar selbst Rechtsanwalt ist, ist ihm von Gesetzen wegen ein Anwalt zur Seite zu stellen. Bei der Verteidigerbestellung ist und er Regel dem Wunsch des Angeklagten zu entsprechen, dass ein Verteidiger seines Vertrauens die Verteidigung übernimmt.

Wann wird ein Pflichtverteidiger bestellt

Nicht jeder hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Das Gesetz regelt in § 140 der Strafprozessordnung (StPO) wann ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Dies ist bei folgende Fällen der Fall (Auswahl):

  • Die Anklage wird nicht mehr vor dem Strafrichter am Amtsgericht erhoben, sondern vor einem Schöffengericht bzw. vor dem Landgericht;
  • Dem Angeklagten wird ein Verbrechen zur Last gelegt – also ein Delikt im Sinne von § 12 StGB, das nach dem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist;
  • Ein Berufsverbot für den Angeklagten droht;
  • Dem Verletzten, der als Nebenkläger auftritt, ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde;
  • Der Angeklagte seh-, hör-, oder sprachbehindert ist und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers beantragt;
  • Ernsthaft eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht (§ 140 Abs. 2 StPO).

Pflichtverteidiger Entpflichtung

Die Entpflichtung des Pflichtverteidigers ist in § 143a Abs. 2 StPO geregelt. Die Anforderungen an eine Entpflichtung sind jedoch sehr hoch. Eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Verteidiger ist nicht ausreichend. Auch nicht ausreichend für eine Entpflichtung ist, dass der Angeklagte den Verteidiger beleidigt und so die Gründe für eine Erschütterung des Vertrauensverhältnisses selbst herbeiführt. Das Vertrauensverhältnis muss nachhaltig zerrüttet sein. Die wird von den Gerichten jedoch sehr selten angenommen. Der Angeklagte kann aber nach § 143a Abs. 1 StPO selbst einen neuen Verteidiger wählen, der die Verteidigung als Wahlverteidiger fortführt. Denn der Angeklagte darf sich bis zu drei Wahlverteidiger bedienen. Für die Anzahl der Pflichtverteidiger besteht eine solche Beschränkung hingegen nicht. In diesem Fall muss der Angeklagten den neuen Verteidiger aber auch selbst zahlen. In diesen Fällen kann die Wahlverteidigung nach dem Wortlaut der Norm aufgehoben werden.

Pflichtverteidiger Kosten

Ehssan Khazaeli
Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli übernimmt in ausgewählten Verfahren die Pflichtverteidigung.

Die Kosten für den Pflichtverteidiger hat zunächst der Angeklagte selbst zu tragen. Verfügt er hingegen nicht über ausreichende Mittel, um den Pflichtverteidiger selbst zu zahlen, wird der Staat die Kosten in der Regel vorstrecken und diese auch Jahre später bei dem dann Angeklagten geltend machen. Grundsätzlich erhält der Pflichtverteidiger ebenso wie der Wahlverteidiger die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, allerdings einen um 20 Prozent minimierten Satz. Für einen bis zu fünf Stunden andauernden Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Tiergarten erhält der gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger danach 242,00 Euro netto. Für das Einarbeiten in den Fall in der Regel nicht mehr als 320,- Euro netto. Neben diesen gesetzlichen Gebühren kann der Pflichtverteidiger mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung abschließen, wonach er bis zu dem doppelten des Honorar nochmals von dem Angeklagten erhält. Verfahren, die einen Pflichtverteidiger notwendig erscheinen lassen, werden in der Regel allerdings nicht an einem Verhandlungstag erledigt werden können. In der Regel kann mit drei Verhandlungstagen gerechnet werden, so dass mit Gesamtkosten in Höhe von 1.100 Euro nebst Umsatzsteuer gerechnet werden kann, wenn keine weitere Vergütungsvereinbarung geschlossen wird.

Pflichtverteidigung durch Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli tritt regelmäßig allerdings nur in ausgewählten Verfahren als Pflichtverteidiger vor dem Landgericht Berlin oder dem Amtsgericht Tiergarten auf. Aktuell verteidigt er in rund zwanzig Verfahren als gerichtlich beigeordneter Pflichtverteidiger oder vom Mandanten selbst gewählter Pflichtverteidiger. Für den Fall, dass Sie Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli als Pflichtverteidiger beauftragen möchten, fragen Sie bitte unter Nutzung des nebenstehenden Kontaktformulars an.

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