Weil er zwei kurze Videos einer Live-Sex-Show auf einem bekannten Porno-Portal hochlud, musste ein 57-jähriger aus Wiesbaden 7.500,00 Euro Schadenersatz an eine Mandantin der Berliner Rechtsanwaltskanzlei EKH LEGAL zahlen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Kassel umfassende Ermittlungen durchgeführt und die Wohnung des Elektrikers durchsucht.
Die Ermittlungen wurden durch eine Strafanzeige der Berliner Rechtsanwaltskanzlei EKH LEGAL im Sommer 2022 eingeleitet. TheWhiteNobel* ist der Künstlername einer bekannten deutschen Pornoproduzentin. Diese hatte eine Liveshow von sich angeboten, zu der jeder Nutzer rund 10,00 Euro zahlen musste. Einer der Nutzer hatte durch eine Bildschirmaufzeichnung ein Video angefertigt und dieses anschließend auf dem Pornoportal xNagetier.com (*name geändert) hochgeladen. Sowohl auf dem Liveshow-Portal als auch auf dem Pornoportal verwendetet der Nutzer denselben Benutzernamen. Ein Fehler, wie sich später herausstellte. Lange waren die Videos jedoch nicht online, denn die Portale sperrten die Videos nach den entsprechenden Meldungen sofort.
Die Staatsanwaltschaft leitet zunächst Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen § 106 Urheberrechtsgesetz (UrhG) wegen des Vorwurfs der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ein. Das öffentliche Zugänglichmachen der Aufzeichnungen würde eine Vervielfältigungshandlung darstellen, die allein dem Urheber zusteht, hatte der Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli erklärt, der die Pornodarstellerin und die Produktionsfirma in dem Verfahren vertritt. In dieses Recht hatte der Täter eingegriffen, ohne dass eine der Schrankenbestimmungen einschlägig war. Im Rahmen der Strafanzeige wurden konkrete Ermittlungsansätze dargestellt. Die Staatsanwaltschaft Kassel richtete sich mit einer europäischen Ermittlungsanordnung an die zypriotischen Strafverfolgungsbehörden und erhielt von dort alle Verbindungsdaten zu dem Nutzer sowohl auf xNagetier.com und dem Stripportal. Darunter die Mailadresse, den PayPal-Account und die letzten vier Ziffern der zur Zahlung verwendeten Kreditkarte und eine zu Vodafone gehörende IP-Adresse.
Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte zunächst die gegen unbekannt geführten Ermittlungen eingestellt. Eine Einstellungsbeschwerde brachte dann aber ein Durchbruch: Aus den Ermittlungsunterlagen ergaben sich deutliche Ermittlungsdefizite der Staatsanwälte. So hatte die Staatsanwaltschaft Kassel bei PayPal nach einem Account mit der Mailadresse @gmail.com gefragt. PayPal teilte mit, dass es einen derartigen Account nicht geben würde. »Das war erstaunlich, schließlich wurde über den Account die Liveshow bezahlt«, erklärte Ehssan Khazaeli. Er schlug vor, die Anfrage erneut durchzuführen, jedoch statt »@gmail.com« einfach nach »@googlemail.com« zu fragen. Daneben fanden sich im Internet Hinweise auf den Täter, der bei PayPal zwar einen Doppelnamen verwendete, im echten Leben aber nur einen Namen führte. Durchsuchungsmaßnahmen sollten zum Auffinden einer Kreditkarte mit den Endziffern 1107 führen. Nach einigen Monaten bestellte sich plötzlich eine aus Frankfurt stammende Medienrechtskanzlei und zeigte die Vertretung des Herren an. Dieser unterwarf sich ohne Weiteres strafbewehrt. Zur Abgeltung von Schadenersatzansprüchen zahlte er zunächst 7.500,- Euro. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern weiter an.
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