Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein gegen einen Mandanten des Berliner Rechtsanwalts Ehssan Khazaeli geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt. Der 27-Jährige Beschuldigte hatte sich in einem Chat mit einem Freund darüber unterhalten, wie ein Freund der beiden „beseitigt“ werden könnte. Dort fabulierten Sie über einen möglichen Anschlag durch eine Überdosis eines bestimmten Betäubungsmittels.
Der Chat war allerdings auch von einer Reihe von Emojis geprägt. Nach § 30 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs wird bestraft, wer sich bereit erklärt, oder das Erbieten eines anderen annimmt, ein Verbrechen zu begehen. Der Täter muss allerdings „unbedingt und ernstlich zur Begehung der Tat entschlossen sein“ – die bloße Tatgeneigtheit genügt nicht. Das Verabreden muss daneben von einem „ernstlichen Willen“ getragen sein. Daran konnte man hinsichtlich der vielen Emojis Zweifel haben. Die Akten umfassten insgesamt zwei Ermittlungsbänder mit jeweils rund 120 Blätter. Die Ermittler waren den beiden bereits im Jahr 2021 auf die Spur gekommen. Im Vordergrund standen seinerzeit jedoch Ermittlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln. Diese Ermittlungen dauern weiter an.
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