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Untersuchungshaft: Haftbefehle außer Vollzug gesetzt

Das Amtsgericht Tiergarten hat am Freitagnachmittag einen Beschuldigten von dem weiteren Vollzug der Untersuchungshaft unter Meldeauflagen verschont. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den vergangenen Jahren immer wieder zu unterschiedlichen Anlässen Gegenstände von geringem Wert gestohlen zu haben. „Der Verdacht lag nahe, dass die Taten zur Beschaffung von Betäubungsmitteln begangen wurden“, sagte Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli, der den Beschuldigten in dem Verfahren verteidigt.

Beschaffungskriminalität führt zu Haftbefehl

Im Dezember 2021 soll der Beschuldigte die Jacke eines Taxifahrers entwendet haben, wobei er ein Messer und ein Pfefferspray bei sich führte. Mit Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten wird nach § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB bestraft, wer bei einem Diebstahl ein gefährliches Werkzeug bei sich führt. Nachdem ein anderer Angeklagter dem Taxifahrer auch noch ein Smartphone und die Geldbörse entnommen haben soll, nahm der Taxifahrer die Verfolgung auf, brachte den Dieb zu Boden und hielt ihn fest. Schließlich ließ er jedoch von ihm ab, als der Beschuldigte mit einem Messer in der Hand vor ihm stand und Fuchtelbewegungen gemacht haben soll. Der Beschuldigte bestreitet das.

Raub auf Taxifahrer

Bei zwei weiteren Taten soll er aus dem Innenraum von Transportern Gegenstände gestohlen haben, so zum Beispiel eine Bluetooth-Box. Nachträglich soll er noch bei Edeka und Müller Alkohol und ein Parfüm gestohlen haben.

Als die Polizei ihn mehrfach zu Hause aufsuchte, erklärte seine Frau, dass er nicht mehr bei ihr wohnen würde. Die beiden hatten sich gestritten, woraufhin er ausgezogen war. Hierauf beantragte die Staatsanwaltschaft Berlin den Erlass eines Haftbefehls. Die Untersuchungshaft stellt keine Strafhaft dar. Sie soll lediglich sicherstellen, dass sich der Angeklagte dem künftigen Strafverfahren stellen wird. Daran kann man Zweifel haben, wenn selbst die Ehefrau erklärt, sie wüsste nicht, wo sich ihr Mann aufhält. Die Untersuchungshaft muss stets angemessen sein.

Fluchtgefahr als Haftgrund

Mehr als zwei Monate saß der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Eine vom Gericht bestellte Pflichtverteidigerin hatte keinen Haftprüfungsantrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls damit begründet, dass der Beschuldigte eine unbedingte Haftstrafe zu erwarten habe.

Haftprüfungstermin führt zur Aussetzung von zwei Haftbefehlen

Zu Beginn des Haftprüfungstermins hatte der Vorsitzende Richter erklärt, wegen der Vielzahl der Taten wenig Hoffnung darauf zu machen „dass er heute hier rauskommt.“ Nach einem längeren Rechtsgespräch mit dem Verteidiger Ehssan Khazaeli rief der Vorsitzende die zuständige Dezernentin bei der Staatsanwaltschaft Berlin an. Diese machte die Aussetzung des Haftbefehls davon abhängig, dass der Angeklagte über seinen Verteidiger geladen werden könne. Das Gericht setze nach den entsprechenden Erklärungen den Vollzug des Haftbefehls unter der Auflage aus, dass sich der Beschuldigte nun dreimal in der Woche bei der für ihn zuständigen Polizeidienststelle in Reinickendorf melden muss. Zum Schluss gab es aber auch noch eine deutliche Warnung: „Sollten Sie zu einem Termin unentschuldigt nicht erscheinen, müssen Sie wieder in Untersuchungshaft.“

Die Sache soll im September oder November verhandelt werden.

Der Beschuldigte verließ rund eineinhalb Stunden später die Justizvollzugsanstalt Moabit.

Untersuchungshaft: Haftbefehle außer Vollzug gesetzt

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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