Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vergangenen Monat zwei Ermittlungsverfahren gegen Mandanten des Rechtsanwalts Ehssan Khazaeli eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte wegen Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ermittelt. Die Verfahren wurden noch im Ermittlungsverfahren eingestellt. Ein Überblick.
In einem Fall ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen ehemaligen Fußballprofi. Diesem wurde vorgeworfen, im Jahr 2006 die Freundin eines guten Freundes vergewaltigt zu haben. Sie sollen gemeinsam zu dritt nach einer Partynacht zu dem Pärchen nach Hause gefahren sein, um dort zu übernachten. Als das Pärchen im Schlafzimmer mit sexuellen Handlungen begann, soll der Beschuldigte dazugestoßen sein und „mitgemacht“ haben. Das allerdings gegen den Willen der Frau, die den Vorgang sofort abgebrochen haben will. So schildert sie es zumindest 18 Jahre später den Berliner Ermittlern des Landeskriminalamts. Der damalige Freund erinnerte sich 19 Jahre nach dem Vorfall nicht mehr an die Situation. Der Beschuldigte ist inzwischen verheiratet und Vater zweier Kinder. Als er die Vorladung der Berliner Polizei erhielt, wusste er überhaupt nicht, worum es gehen sollte. Als durch die Übersendung der Ermittlungsakte die Erinnerungen geweckt werden konnten, kamen mit der Zeit zumindest dunkle Erinnerungen an das Geschehen. In seiner Erinnerung soll alles einvernehmlich stattgefunden habe. Schließ sei er nach seiner Erinnerung von beiden gemeinsam in das Schlafzimmer gerufen worden und habe mitgemacht. Die Staatsanwalt Berlin stellte die Ermittlungen nach einer Stellungnahme nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) ein.
Ein anderer Fall spielte sich aber dieses Jahr ab:
Ein junges Paar kennt sich durch einen gemeinsamen Freundeskreis. Sie sind beide 17 Jahre alt. In der Freizeit unternimmt man gemeinsam viel, wie Snaps auf dem Smartphone des Beschuldigten belegen. Sie ist wieder einmal bei ihm zu Hause. Dort fordert sie ihn auf, ihr Knutschflecken zu machen. Schon bei einem vorgelagerten Treffen sollen die beiden „rumgemacht“ haben, berichtet er im Gespräch. Selbst nach dem Einwand, dass die Knutschflecken sichtbar wären, mache er ihr dennoch Knutschflecken am Hals. Anschließend hat sie Probleme, diese zu überschminken. Das belegt ein Snap, der sie fröhlich lächelnd vor einem Spiegel im Jugendzimmer des jungen Mannes zeigt. Bei sich zu Hause angekommen entdeckt offenbar ihre Mutter des jungen Mädchens die Knutschflecken, wofür die Tochter nun eine einfache Erklärung hat: der junge Mann habe sich überraschend auf sie gesetzt, ihre Hände festgehalten und ihr gegen ihren Willen die Knutschflecken gemacht. Warum sie dann noch bei ihm blieb, sich ohne Eile schminkte und sich anschließend von ihm nach Hause fuhren ließ, konnte oder wollte sie nicht erklären. Mit Freiheitsstrafe bis zwei Jahren oder Geldstrafe wird nach § 184i des Strafgesetzbuchs (StGB) bestraft, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Auch dieses Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft Berlin nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen die junge Frau wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB.
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Ehssan Khazaeli
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