Vor dem Amtsgericht Tiergarten (Schöffengericht) sind zwei Männer zu Bewährungsstrafen wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verurteilt worden. Die Angeklagten hatten zu Beginn des Prozess teilweise eingeräumt, im August 2021 einen 26-jährigen Mann unter anderem mit einer gefüllten Bierflaschen angegriffen und den dann am Boden liegenden Mann gemeinsam getreten zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich härtere Strafen gefordert.
Voran gegangen war zunächst eine verbale Auseinandersetzung in Hellersdorf. Einer der beiden Angeklagten hatte eine Gruppe von jungen Männern gegen 2.30 Uhr in Hellersdorf darauf angesprochen, doch nicht so laut zu grölen. Schließlich handele es sich um eine Wohnsiedlung. Tatsächlich hatten die drei einiges getrunken und sich auf den Weg zu den Gondeln an der Neuen Welt gemacht. Sie hatten vor Gericht eingeräumt, bei einer gemeinsamen Freundin einiges getrunken zu haben und so das Bestehen einer Ausbildung gefeiert zu haben. Jeder der Beteiligten hatte wohl rund sechs Bier getrunken.
Wer die Körperverletzung
§ 224 Abs. 1 Strafgesetzbuch (Auszug)
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder,
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Offenbar kam es dann zu einer verbalen Auseinandersetzung, bei der sich beide Seiten gegenseitig hochgeschaukelt haben. »Komm doch! Du hast eh keine Chance«, soll aus der Gruppe der drei Männer gesagt worden sein. Man habe sich gegenseitig geschubst und auch aus der Gruppe der drei jungen Männer soll auch geschlagen worden sein – so hatte es zumindest die Ex-Freundin eines der Angeklagten berichtet. Die drei jungen Männer, von denen am Ende einer am Boden lag, konnten sich an derlei nicht erinnern. Überhaupt wirkten die Aussagen alle irgendwie abgestimmt – was den Verteidiger Ehssan Khazaeli dazu brachte, mal danach zu fragen, ob man sich im Nachhinein etwa abgesprochen hatte.
Während der Verhandlung war es zum Teil zu heftigen Wortgefechten zwischen der Verteidigung und der Vorsitzenden Richterin gekommen. Die Vorsitzende fiel den Zeugen immer wieder ins Wort, als diese zu weitschweifig antworteten. Dies wurde von der Verteidigung immer wieder beanstandet. »Die sollen reden, wenn sie etwas zu sagen haben«, sagte einer der Verteidiger. Die Vorsitzende behalf sich und diesen Situationen immer wieder damit, die Verhandlung zum Lüften der Räume zu unterbrechen.
Während der Hauptgeschädigte das noch verneinte, räumte der jüngste ein, dass man sich nach dem Erhalt der polizeilichen Briefe bei dem Hauptgeschädigten zu Hause getroffen hatte und »noch mal alles durchgegangen« sei. Damit wurde dann anschließend der erste Hauptbelastungszeuge konfrontiert – der schlicht erklärte, er habe dieses Treffen das nicht für relevant gehalten.
Die Aufdeckung von Komplotten ist in der Aussagepsychologie eine der härtesten Herausforderungen. Es gilt, Unterschiede in einzelnen Aussagen auszuarbeiten und dann eine Erklärung hierfür zu finden. Dies war hier offensichtlich. Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu Bewährungsstrafen von neun Monaten. Damit blieb es nahe an der gesetzlichen Mindeststrafe für eine gefährliche Körperverletzung, die bei sechs Monaten Freiheitsstrafe liegt. Gegen die Entscheidung hat keiner der Angeklagten Berufung eingelegt.
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Ehssan Khazaeli
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