Zwei aus dem osteuropäischen Raum stammenden Männer sind am vergangenen Donnerstag zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden hatten vor Gericht im umfassenden Geständnissen eingeräumt, in den vergangenen Jahren mehr als zehn mal in verschiedenen Geschäften wie Aldi und Kaufland Lebensmittel und Alkohol gestohlen zu haben. Einer der Angeklagten hatte bei der Ausführung einer der Taten eine Atemalkoholkonzentration von über 3,5 Promille. In den Fällen nahm das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit an. Ab einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 2 Promille nehmen Gerichte eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB an.
Beide Ladendiebe, die in unterschiedlichen Verfahren vor Gericht standen, hatte zur Sicherung des Verfahrens mehrere Monate in Untersuchungshaft verbracht. Währenddessen hatten sie ihre Alkohlsucht zum Teil durch kalten Entzug, teilweise aber auch unter dem Einsatz von Medikament behandelt. Einer der Ladendiebe wurde zu einer Gesamtgeldstafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht folgte damit den übereinstimmenden Anträgen der Verteidigung und der Amtsanwaltschaft. Der andere Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von 10 Monaten auf Bewährung. Die Vertreterin der Amtsanwaltschaft Berlin hatte zuvor eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten beantragt, deren Vollstreckung wegen der ungünstigen Sozialprognose nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
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Ehssan Khazaeli
Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht
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