Das Amtsgericht Tiergarten (Bereitschaftsgericht) hat am vergangenen Wochenende gegen mehrere so genannte Antänzer Haftbefehle wegen des Verdachts der Fluchtgefahr erlassen. Den drei Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht von Freitag auf Sonnabend an der Warschauer Brücke gezielt auf der Suche nach jungen betrunkenen Frauen gewesen zu sein. Hätten sie eine solche gesehen, haben sie selbst so getan, angetrunken zu sein. Dabei umarmten sie ihre Opfer und griffen in die mitgeführten Handtaschen.
In einem Fall erbeuteten sie ein iPhone 11. Einer der Täter hatte eine junge Frau in einer Schlange angetanzt. Eine Freundin war mit den Worten „No no no!“ dazwischen gegangen. Zivil gekleidete Polizisten beobachteten die Gruppe bereits seit längerer Zeit aus der Ferne. Die junge Dame hatte den Verlust ihres iPhones zunächst nicht bemerkt. Erst als ein Polizist sie darum bat, ihre Sachen zu prüfen, fiel ihr der Verlust des iPhones auf. Einer der Polizisten verbleib bei der Geschädigten. Ein weiterer Polizist nahm die Verfolgung auf und informierte Kollegen einer Einsatzhundertschaft. Diese nahmen die Täter in der Nähe fest. Weil einer der Taschendiebe ein Pfefferspray mit sich führte, wurde die Tat als Diebstahl mit Waffen nach § 244 Abs. 1 StGB qualifiziert, auf den eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten Haftstrafe steht. Zwei der insgesamt drei Täter hatten in Berlin keinen Wohnsitz. In einem Heim in Westdeutschland waren sie seit längerer Zeit nicht mehr anwesend. Eine Haftrichterin erließ am Sonnabendnachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl wegen des Verdachts der Fluchtgefahr. Die beiden Täter sitzen zur Zeit in Moabit in Untersuchungshaft.
Daneben erließ das Gericht am selben Tag einen Haftbefehl gegen einen polizeibekannten Straßendealer. Dieser war im Laufe des Jahres zwei mal beim Drogenverkauf rund um den Görlitzer Park angetroffen worden. Nachdem ihm dieses Jahr nicht mehr der Prozess gemacht werden konnte, erließ ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten einen Haftfehl, da der Beschuldigte flüchtig sei. Er hielt sich an seiner letzten Anschrift nicht auf. Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle in einer Bar konnte er am Freitagabend angetroffen werden. Ihm wurde am Sonnabend der Haftbefehl verkündet.
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Ehssan Khazaeli
Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht
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