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Häusliche Gewalt: Freispruch nach Untersuchungshaft

Vier Wochen saß Heiner R. in der Justizvollzugsanstalt Moabit wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Er hatte seiner Ex-Freundin bedrohlich klingende Nachrichten gesendet, in denen er konkrete Gewaltfantasien darstellte. Schon zwei Jahre zuvor hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Seine jetzt ehemalige Freundin scheint ihn damit regelmäßig unter Druck gesetzt zu haben und Sprüche wie „Wenn ich der Polizei sage, dass du mich schlägst, kommst du in den Knast“, gesagt zu haben.

„Wenn ich in den Knast komme, bringe ich dich um!“

Im Januar 2024 rückte die Berliner Polizei wegen des Vorwurfs der häuslichen Gewalt zu der Wohnung der Frau in Köpenick. Dort Schilderte Julia S., sie sei von ihrem Ex-Freund geschlagen worden. Er soll sie auf das Bett getrieben und dort mit der Faust und der flachen Hand geschlagen haben. Als Beweis präsentierte sie eine Verletzung, die eher so aussah, als wäre sie mit Brennnesseln in Berührung gekommen. Einen blauen Fleck, den sie am Rücken haben wollte, konnte sie ebenso nicht nachweisen. Auch in der Folgezeit reichte sie hiervon kein Foto zur Ermittlungsakte. Selbst nach dem vermeintlichen Vorfall blieben die beiden noch drei Monate zusammen.

„Er zeigt keinerlei Reue. Ich wünsche ihm, dass er ins Gefängnis kommt“

Unmittelbar vor der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten sendete der Beschuldigte seiner Ex-Freundin WhatsApp-Nachrichten, in denen er konkrete Gewaltphantasien schilderte. Julia S. reichte diese an die Staatsanwaltschaft weiter, die im April 2024 beim Amtsgericht Tiergarten den Erlass eines Haftbefehls beantragt. Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden. Heiner R. wurde von Spezialeinsatzkräften der Berliner Polizei vor der Wohnung seiner Ex-Freundin überwältigt und festgenommen, als dieser gerade seinen Sohn abholen wollte. Rund vier Wochen wurde Heiner R. in der Justizvollzugsanstalt Moabit inhaftiert, bis er nach zwei Verhandlungstagen entlassen wurde. Vor Gericht konnten sich die Vorwürfe nicht bestätigen lassen.

Widersprüchliches Aussageverhalten

Die Geschädigte verwickelte sich in Widersprüche, die sie nicht aufklären konnte. Warum sie kein Foto von dem Hämatom an ihrem Rücken gemacht hatte, konnte sie auch nicht erklären. In ihrer polizeilichen Vernehmung hatte die Geschädigte erklärt, sie stelle Strafantrag gegen ihren Ex-Freund und ergänzte „Er zeigt keinerlei Reue. Ich wünsche ihm, dass er ins Gefängnis kommt.“ Damit in der Hauptverhandlung von der Verteidigung konfrontiert, erklärte sie, sich an eine derartige Aussage gar nicht erinnern zu können. Die Richterin am Amtsgericht Tiergarten attestierte ihr in der Urteilsbegründung „eindeutige Belastungstendenzen“. Der Freispruch ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Häusliche Gewalt: Freispruch nach Untersuchungshaft

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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