Ein wegen des Vorwurfs der häuslichen Gewalt geführtes Verfahren wurde vor dem Amtsgerichts Nauen vorläufig eingestellt. Der Angeklagte soll innerhalb von sechs Wochen 1.500,- Euro an seine ehemalige Lebensgefährtin zahlen. Zuvor hatte er ein umfassendes Geständnis abgegeben. Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtet über den Ausgang des Verfahrens.
Seit mehr als vier Jahren waren Maria L. und Marcel M. ein Paar. Lebten in einem Haus in der Nähe von Nauen. Ein Jahr vor der Tat kam das gemeinsame Kind zur Welt. Doch immer wieder wurde die Beziehung durch Streitigkeiten beendet – immer wieder fanden die beiden zusammen. Im Sommer 2021 sollte es aber dennoch endgültig vorbei sein. „Wir waren aber immer noch irgendwie zusammen“, sagte Marcel M. am Donnerstagvormittag vor dem Amtsgericht Nauen. Als ihr seine Ex-Partnerin von einer intimen Beziehung zu einem Nachbarn berichtete, rastete er aus.
Über mehrere Stunden in der Nacht beleidigte der 37-jährige Dachdecker das bekannte Model als Schlampe, Hurentochter und Hure. Er schlug und trat über mehrere Stunden auf sie ein. Sie erlitt mehrere Hämatome und eine aufgeplatzte Lippe. Mit einem IKEA-Glas soll er nach ihr geworfen haben und mit einem gefüllten Turnbeutel auch getroffen haben.
Vor Gericht ließ sich das Model von dem Berliner Strafverteidiger Ehssan Khazaeli als Nebenklägerin vertreten. Nachdem die Staatsanwalt Potsdam das Ermittlungsverfahren zunächst eingestellt hatte, folgte auf die Beschwerde der Nebenklägerin die Anklage vor dem Amtsgericht Nauen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Nebenklägerin auf den Privatklageweg verwiesen und erklärt, die Strafverfolgung sei kein Anliegen der Allgemeinheit. Der Berliner Anwalt kritisierte der MAZ gegenüber den Umgang der Justiz mit häuslicher Gewalt. „Der Fall steht exemplarisch für den Umgang der Brandenburger Justiz mit Opfern häuslicher Gewalt“, sagte Khazaeli der MAZ. Er schilderte, dass, obwohl seine Mandantin nach der Tat sofort Anzeige erstattete, die Staatsanwaltschac Potsdam die Ermittlungen zunächst eingestellt hatte.
Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass eine Verurteilung zu einer Geldstrafe zu einer weiteren Belastung des Verhältnisses führen würde. Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Er schäme sich heute für das, was geschehen ist. Noch am selben Tag und auch an den folgenden Tagen habe er sich bei ihr entschuldigt. Freiwillig habe er sich in eine Drogenentzugsklinik begeben. Er wüsste, dass er ein Drogenproblem habe, an dem er arbeiten will. Freiwillig habe er auch 200 Euro an ein Nauener Frauenhaus gezahlt. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter, teilen sich das Sorgerecht. In einem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Rechtsgespräch machte sie Staatsanwaltschaft Potsdam deutlich, dass der bisher nicht einschlägig vorbestrafte Michael M. besser ein Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen soll, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen. „Das darf nicht im dreistelligen Bereich liegen“, erklärte Ehssan Khazaeli. Die Staatsanwaltschaft Potsdam deutete an, dass sie eine Verurteilung im Bereich von 40 Tagessätzen angestrebt hätte und das Schmerzensgeld diesem Betrag entsprechen sollte. Der Angeklagte hat nun bis zum 28. Februar 2023 Zeit, seiner ehemaligen Lebensgefährten den Betrag zu zahlen – anschließend wird das Verfahren endgültig eingestellt.
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