Die Amtsanwaltschaft Berlin hat vergangene Woche die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen einen Clanfamilienvater eingestellt. Dieser wurde von dem Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli verteidigt. Vorangegangen war eine längere Konfliktsituation zwischen seiner Tochter und dessen Verlobtem. Die beiden wohnten gemeinsam in einer Wohnung im Berliner Wedding. Nachdem er sich getrennt hatte, wollte der Vater gemeinsam mit zwei Brüdern die noch verbleibenden Gegenstände aus der ehemaligen gemeinsamen Wohnung abholen. Hier kam es zu einer Schlägerei zwischen den Beteiligten. Nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren bestraft, wer die Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begeht. Nach dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen konnte aber nicht mehr rekonstruiert werden, wer zuerst zugeschlagen hatte. Schließlich konnte auch nicht geklärt werden, weswegen der Streit eskalierte. Von der Seite der Geschädigten hieß es, es sei um die Rückzahlung der anteiligen Kaution gegangen. Der Beschuldigte wies jedoch darauf hin, dass der Streit eskalierte, nachdem der ehemalige Verlobte seine ehemalige Schwiegermutter aus der Wohnung drängen wollte. Die Kaution sei gar nicht Gegenstand des Gesprächs gewesen. In einer Verteidigungsschrift wurde darauf hingewiesen, dass die Mutter des Geschädigten – die gar kein deutsch sprechen kann – eine sehr gute und ausführliche Stellungnahme in deutscher Sprache abgab. Insgesamt schienen auch alle drei Zeugen des Geschädigten dieselbe Handschrift zu haben. Daneben wurde von der Verteidigung darauf hingewiesen, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sein dürften, sondern ergänzend noch weitere Zeugen zu vernehmen seien. Daneben dürfte ohnehin kein Interesse an der Strafverfolgung vorliegen, da es sich eher um eine Familienfehde handelte und keiner der Beteiligten erhebliche Verletzungen davon getragen hat. Ohne jedoch weitere Ermittlungen durchzuführen stellte die Amtsanwaltschaft Berlin die weiteren Ermittlungen wegen des mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein.
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