info@ekh-legal.de
www.ekh-legal.de

dpa-Journalist bespuckt: Geldstrafe und Fahrverbot für Taxifahrer

Weil er einen Videojournalisten der deutschen Presseagentur anspuckte und ihm gegenüber „Verpiss dich“ äußerte wurde ein 30-jähriger Taxifahrer durch das Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Außerdem wurde ihm für die Dauer von zwei Monaten untersagt, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Nach § 44 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann das Gericht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe ein Fahrverbot verhängen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Der dpa-Reporter war im Sommer vergangenen Jahres am Ernst-Reuter-Platz im Einsatz, wo er eine Straßenblockade der Klimaaktivisten „Letzte Generation“ filmte. An der Menschenkette fuhr er zügig vorbei und bespuckte anschließend den Reporter. Dieser ließ sich von dem Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli vertreten. Die Tat hatte der Reporter gefilmt. Die Beleidigung wird nach § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder mit Geldstrafe bestraft. Wird sie mittels einer Tätlichkeit wie dem Anspucken begangen, kann der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Haftstrafe betragen. Neben der strafrechtlichen Verfolgung muss der Taxifahrer nun auch mit der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche rechnen.

dpa-Journalist bespuckt: Geldstrafe und Fahrverbot für Taxifahrer

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns zu jeder Zeit.

Presseverteiler

Abonnieren Sie unseren Presseverteiler.
© 2024 Ehssan Khazaeli