Ein Mandant der Berliner Rechtsanwaltskanzlei EKH LEGAL hat vergangenen Woche erfolgreich eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt. Vorausgegangen war ein Streit auf einer Party.
Weil er auf einer Party einen gleichaltrigen jungen Mann sexuell belästigte, erließ das Amtsgericht Pankow als Familiengericht eine einstweilige Verfügung gegen einen Mann aus Weißensee. Der Mann hatte am vergangene Wochenende am Rande einer Party einen anderen Partygast zunächst angepöbelt und im weiteren Verlauf des Abends mehrfach in den Schritt gefasst, ihm an den Po gegriffen und mehrfach »an den Nippeln« gedreht. Außerdem soll er einmal sein erigiertes Glied an dem Rücken des anderen Partygast gerieben haben, obwohl dieser mehrfach zum Ausdruck gebracht hatte, nicht weiter belästigt werden zu wollen. Nachdem der Gastgeber ihn nur Seite genommen hatte und seinen Unmut über sein Verhalten zum Ausdruck brachte, drohte er dem Antragsteller, ihm auf die Fresse zu schlagen, so dass er seine Zähne vom Boden aufsammeln müsste.
Am nächsten Tag suchte der Antragsgegner zum Antragsteller Kontakt per Instagram und bot um Verzeihung für sein Verhalten. Er sei erheblich angetrunken gewesen. Der Antragsteller erklärte allerdings, dass er gar keinen Redebedarf habe. Gleichwohl schrieb er ihn weiter an und bat um Verzeihung.
Auf Antrag erließ das Amtsgericht Pankow innerhalb von vier Stunden ohne Anhörung des Antragsgegners eine einstweilige Verfügung. Danach darf der Antragsgegner für die kommenden sechs Monate keinen Kontakt mehr zu dem Antragsteller aufnehmen und sich ihm nicht nähern. Für den Fall eines zufälligen Zusammentreffens hat er sich unverzüglich zu entfernen. Nach § 1 Abs. 1 des Gewaltschutzgesetzes hat das Gericht auf Antrag bei einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung die zum Schutz des Geschädigten erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In den meisten Fällen ist es erforderlich, dass die Antragsteller oder andere Personen den Sachverhalt und die persönlichen Wahrnehmungen an Eides statt versichern und im Falle von Gesundheitsschädigungen ärztliche Atteste vorlegen können, die die Verletzung darstellen können. Dargestellt werden muss ein konkreter Lebenssachverhalt. »Das Gewaltschutzgesetz kommt nicht mehr nur bei häuslicher Gewalt zur Anwendung, sondern auch bei Nachbarschaftstreitigkeiten oder bei Konflikten zwischen homosexuellen Paaren,«, sagte der Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli, der das Verfahren federführend bearbeitete.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist der Antrag auf Durchführung einer Anhörung zulässig. Dann entscheidet das Gericht auf Grundlage der aus der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse erneut.
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