Wegen der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen über Sprachnachrichten muss sich eine ehemalige Unternehmerin nun zunächst außergerichtlich verantworten. In Sprachnachrichten hatte die 68-jährige ehemalige Unternehmerin behauptet, die neue Geschäftsführerin ihres Landes habe einmal eine Kundin geschlagen. »An diesen Behauptungen war aber nichts dran«, erklärte der Berliner Medienanwalt Ehssan Khazaeli.
Die 68-jährige wurde daher außergerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Äußerung sei dazu geeignet, die neue Geschäftsführerin in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und sie in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen, heißt es in der Abmahnung. Die neue Geschäftsführerin müsse es daher nicht hinnehmen, wenn Kunden gegenüber unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, könne sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wurde auch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Rechtsverfolgung verlangt. Zwar gab die Betroffene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Die 68-jährige erwartet daher nun auch ein Gerichtsverfahren.
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Ehssan Khazaeli
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