Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei EKH LEGAL hat vergangene Woche mehrere Dutzend negative Rezensionen auf einem Bewertungsportal löschen lassen.
Auftraggeber war eine der führendsten Berliner Hausverwaltungen. Diese hatte festgestellt, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt vermehrt negative Bewertungen abgegeben wurden. Überprüfungen hatten ergeben, dass die meisten Bewertungen keinen wirklichen Kundenkontakten zugeordnet werden konnten. Die Geschäftsführung ordnete darauf hin eine Überprüfung aller Bewertungen an. Für diesen Auftrag wurde die Rechtsanwaltskanzlei EKH LEGAL beauftragt.
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs stellen Bewertungen zwar zulässige Meinungsäußerungen dar. Sie enthalten jedoch einen Tatsachenkern, wonach ein tatsächliches Erlebnis der Bewertung zu Grunde lag. Bewertungsportale können sich zunächst darauf verlassen, dass es diesen Kontakt gab. „Erhalten Sie allerdings von dem bewerteten Unternehmen einen qualifizierten Hinweis darauf, dass es daran fehlen könnte, sind sie zu verpflichtet, diese Zweifel aufzuklären und gegebenenfalls Nachweise anzufordern“, sagte der Medienanwalt Ehssan Khazaeli.
Tatsächlich löschte das Portal nach einem Hinweis mehr als 40 Bewertungen. Es konnte nicht festgestellt werden, dass dass den Bewertungen ein wahrer Kundenkontakt zugrunde lag. Mehrere Rezipienten hatten ihre Bewertungen nach der Beanstandung selbst gelöscht.
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Ehssan Khazaeli
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