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Falsche Tatsachenbehauptungen auf Twitter: Trans-Aktivistin unterwirft sich strafbewehrt

Eine Trans-Aktivistin hat einer bekannten Berliner Biologin gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Die Biologin sollte im vergangenen Sommer an der HU einen Vortrag zu biologischen Geschlechtern halten. Ihr wurde anschließend Transfeindlichkeit vorgeworfen. Die Universität sagte die Veranstaltung zunächst aus Sicherheitsgründen ab – sie konnte jedoch anschließend nachgeholt werden. Die Trans-Aktivistin aus dem Süden Deutschlands hatte im Oktober 2022 auf dem Kurznachrichtendienst Twitter behauptet, die bekannte Berliner Biologin sei von dem Kurznachrichtendienst Twitter gesperrt worden, weil sie geäußert habe, transsexuelle Personen mit rostigen Gartenscheren kastrieren zu wollen. Dabei würde es sich um einen Aufruf zur Gewalt handeln. „Eine derartige Äußerung hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben“, erklärte der Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli, der die Biologin inzwischen in mehreren Verfahren vertritt. Die Transaktivistin löschte nach einer anwaltlichen Abmahnung den gesamte Tweet und veröffentlichte offenbar nach Beratung mit ihrem Anwalt zunächst eine Art Richtigstellung auf dem Kurznachrichtendienst. „Um diese Richtigstellung hat sie niemand gebeten“, sagte Ehssan Khazaeli. Auf den Hinweis, dass diese Richtigstellung die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr nicht entfallen lassen würde, unterwarf sich die Aktivistin anschließend strafbewehrt und verpflichtete sich ebenso dazu, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.000 Euro zu erstatten.

Falsche Tatsachenbehauptungen auf Twitter: Trans-Aktivistin unterwirft sich strafbewehrt

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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