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Wegen Betrug: 1.500-Euro-Strafbefehlsverfahren eingestellt

Das Amtsgericht Tiergarten hat ein gegen eine Mandantin des Berliner Rechtsanwalts Ehssan Khazaeli geführtes Strafverfahren wegen geringer Schuld nach § 153 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Zuvor war gegen sie ein Strafbefehl über 1.500,- Euro ergangen.

Die Beschuldigte hatte aus einer Betriebskostenabrechnung ein Guthaben von 246,02 Euro erhalten, was sie offenbar versäumt hatte dem Jobcenter Neukölln mitzuteilen. Zugleich wurde Ihre Miete um 80 Euro gesenkt, weswegen sie insgesamt 326,- Euro zu viel vom Jobcenter erhielt. Dies geschah in den Jahren 2019 und 2020 ebenso, so dass sie erneut jedes mal rund 700,- Euro zu viel vom Jobcenter erhielt. Das Jobcenter hatte sie aber jedes mal die Zuvielzahlungen zurückgezahlt, nachdem diesen die Überzahlungen aufgefallen waren, so dass dem Jobcenter schließlich kein Schaden entstanden war.

Jobcenter sah bei Rückzahlungen nicht durch

Außergerichtlich hatte sich die Angeklagte bereits der Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber geäußert und erklärt, dass sie sich selbst gar nicht um ihre Finanzen kümmere, sondern ihre Schwester dies alles erledigen würde. Auch den Schriftverkehr würde sie nicht selbst erledigen, sondern auf die Hilfe ihrer Schwester angewiesen sei. Hinzu kam, dass die Zahlungen alle nicht mehr sonderlich übersichtlich waren. Der Vermieter musste dem Jobcenter selbst erklären, welche Zahlungen und aus welchem Grund geflossen waren. Die Angeklagte stand zudem kurz vor dem Beginn eines neuen Jobs in der Pflegebranche, weswegen der 39-jährigen eine Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen die weitere Integration in den Arbeitsmarkt erschwert hätte. Nach diesen Ausführungen sandte das Amtsgericht Tiergarten die Akte wieder zurück an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte, zu prüfen, ob das Verfahren eingestellt werden könnte.

Nach § 153 Abs. 1, Abs. 2 StPO kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen, wenn das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand hat und die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Wegen Betrug: 1.500-Euro-Strafbefehlsverfahren eingestellt

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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