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Amtsgericht Schöneberg: Gewaltschutzanordnung aufgehoben

Das Amtsgericht Schöneberg hat vergangenen Woche eine gegen einen Mandanten des Berliner Rechtsanwalts Ehssan Khazaeli erlassene einstweilige Kontakt- und Näherungsverfügung nach Anhörung der Parteien aufgehoben. Die ursprüngliche Antragstellerin muss die Kosten des Verfahrens tragen. Im Oktober 2023 hatte dasselbe Gericht zunächst »ohne mündliche Erörterung« eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach es der Berliner Ibrahim C.* zu unterlassen hat, sich seiner ehemaligen Affäre Katarina P. zu nähern. Täte er dies gleichwohl, würde er sich nach dem Gewaltschutzgesetz strafbar machen. Als Antragsgegner hat er die Durchführung der mündlichen Verhandlung beantragt.

Zur Vorgeschichte: An Eides statt hatte die Antragstellerin mit Hilfe einer Rechtsanwältin erklärt, der Antragsgegner habe sie auf dem Alexanderplatz an den Haaren gezogen, ihr ins Gesicht geschlagen und versucht, einen Bistrotisch nach ihr zu werfen. Der Antragsgegner betreibt dort einen Kiosk. Die Antragstellerin besucht in der Nähe eine Schule. So kamen die beiden ins Gespräch. Rund ein Jahr sollen die beiden eine Affäre geführt haben. Immer wieder drohte die Antragstellerin dem Antragsteller damit, dessen Ehefrau und seinen Kindern etwas von der Beziehung zu sagen, sollte er die Affäre beenden. Im Herbst 2023 war es dann soweit: Familienmitglieder des Antragsgegners wurden auf sozialen Medien von fremden Accounts angeschrieben und über die Affäre in Kenntnis gesetzt – es dauert nicht lange, bis auch die Ehefrau des Antragsgegners Nachrichten erhielt, die ihren Ehemann in Erklärungsnot brachten. 

Antragstellerin: »Ich werde dich fertig machen«

Die Antragstellerin soll ihm dann gegenüber erklärt haben, ihn fertig machen zu wollen. Sie suchte Kontakt zu der Ehefrau des Antragsgegners und zu dessen Kindern. Als sich die beiden zufällig am Alexanderplatz trafen, forderte der Antragegner sie auf, sich seinen Kindern und seiner Familie nicht mehr zu nähern. »Sie hat da eine richtige Show abgezogen – die Leute haben geschaut«, sagte er während der Anhörung vor dem Amtsgericht. Dann soll die Antragstellerin gesagt haben »Jetzt wirst du sehen« und rief die Polizei. Diese eröffnete dem Antragsteller den Vorwurf der Körperverletzung – wovon er aber nichts wusste. »Fragen Sie doch die Leute hier, es ist nichts passiert“, sagte er der Polizei gegenüber. Und tatsächlich hatte keiner der angrenzenden Markteilnehmer eine Auseinandersetzung mitbekommen.

Richterin zum Antragsgegner: »Dagegen können Sie sich nicht wehren«

Auf Antrag hat das Familiengericht die notwenigen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz zu erlassen. Es kann aber auch vor Erlass der einstweiligen Verfgüung die Parteien ergänzend anhören. Hiervon hatte das Gericht abgesehen und die Verfügung auf die Versicherung an Eides statt gestützt. Im Rahmen der dann beantragten Anhörung konnte die Antragstellerin jedoch auf Nachfrage keine weiteren Details zu dem Vorfall nennen. »Unter Berücksichtigung des Vortrages des Antragsgegners wäre ein weitaus detaillierteres Vorbringen der Antragstellerin erforderlich gewesen, um die Darstellung des Antragegners zu widerlegen«, heißt es in dem sechsseitigen Beschluss. Die Schilderungen der Antragstellerin blieben jedoch auch auf wiederholte Nachfrage durch das Gericht »unkonkret und detailarm«. An das Gericht gewandt fragte der Antragsteller, was wer denn tun könne, um sich gegen falsche Beschuldigungen bereits im Vorfeld zu schützen, worauf ihm das Gericht erklärte, dass es gegen falsche Beschuldigungen keinen ausreichenden Schutz gäbe. Die Staatsanwaltschaft Berlin führt gegen die Antragstellerin ein Ermittlungsverfahren wegen der Abgabe falscher Versicherung an Eides statt, falscher Verdächtigung und versuchten Prozessbetruges

*Zum Schutz einzelner Verfahrensbeteiligter werden Orte, Namen und andere Angaben, die Rückschlüsse auf die Beteiligten zulassen in der Regel verändert.

Amtsgericht Schöneberg: Gewaltschutzanordnung aufgehoben

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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