Straftaten mit politischem Hintergrund machen wegen immer mehr Äußerungen im Internet einen immer größer werdenden Teil der Strafverfolgung und damit auch der Strafverteidigung aus. Dabei ist bei dem Phänomen »Hass im Internet« nicht jede Äußerung wirklich eine strafbare Handlung – Schwerpunkt der Strafverteidigung bei dem Phänomen »Hass im Internet« steht daher das saubere herausarbeiten, ob eine Äußerung überhaupt strafbar ist oder nicht. Wenn Sie einen versierten Strafverteidiger bei den nachfolgenden Vorwürfen suchen, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Ehsan Khazaeli:
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Erhält die Polizei durch eine Strafanzeige oder aus anderen Gründen Kenntnis von möglicherweise strafbaren Inhalten im Internet ist sie dazu verpflichtet zunächst ein Ermittlungsverfahren einzuleiten – das heißt, einen Vorgang anzulegen. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens muss dann zunächst versucht werden, festzustellen, von wem eine Äußerung im Internet stammt. Gelingt dies, erhält der Betroffene Gelegenheit seine Sicht der Dinge darzustellen.
Zu diesem Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob die Äußerung, um die es geht, wirklich strafrechtlich relevant ist. Das zu beurteilen ist nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens Sache der Staatsanwaltschaft. Bereits in diesem frühen Verfahrensschritt ist es ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen. Denn dieser wird der Polizei gegenüber mitteilen, dass er die rechtlichen Interessen des Betroffenen vertritt und darauf hinweisen, dass dieser zu der Vernehmung nicht erscheinen wird oder den übersandten Anhörungsbogen nicht beantworten wird. Erst wenn die Akte von der Polizei an die Staatsanwaltschaft geht, wird dort über ein Akteneinsichtsgesuch des Verteidigers entschieden. Dieser erhält in der Regel wenige Monate nach dem Eingang seiner Verteidigungsanzeige die Ermittlungsakte zur Einsichtnahme und kann auf Grundlage der Akte eine Stellungnahme versenden, um auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken.
Gerade im Bereich politisch motivierter Äußerungen hat der Strafverteidiger bei der Untersuchung der Äußerung genau zu prüfen und herauszuarbeiten, ob die Äußerung möglicherweise noch von den weite zu fassenden Grenzen der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Grundsätzlich gilt auch im Äußerungsrecht, dass wenn eine Äußerung mehreren Deutungsmöglichkeiten zugänglich ist, die Auslegung zugrunde zu legen ist, die zur Straffreiheit führen würde. Oftmals ist das nicht eindeutig und auch stets eine Frage des Einzelfalls.
In Berlin werden die meisten Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Phänomen »Hass im Internet« stehen vom Landeskriminalamt 535 (LKA 535) der Berliner Polizei geführt. Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli verteidigt Mandanten vor dem Amtsgericht Tiergarten, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Strausberg gegen Vorwürfe, die im Zusammenhang mit dem Phänomen »Hass im Internet« stehen. Aktuell verteidigt Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli mehrere Mandanten, denen vorgeworfen wird, durch das liken von bestimmten Facebook-Beiträgen Straftaten gebilligt zu haben. In mehreren Fällen konnten die entsprechenden Durchsuchungsbeschlüsse und die damit einhergehende Beschlagnahme von Speichermedien und Mobilfunkgeräten erreichen.
Sollten Sie einen schriftlichen Anhörungsbogen, eine Vorladungs als Beschuldiger oder vergleichbares erhalten haben, können Sie sich unter Nutzung des anliegendes Formulars an Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli wenden. Wir werden umgehend mit Ihnen per Mail oder telefonisch in Kontakt treten.
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