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Einschleusung von Ausländern: Freispruch vor dem Amtsgericht Tiergarten

Vor dem Amtsgericht Tiergarten musste sich vergangene Woche ein 25-Jähriger aus dem Umfeld eines arabischen Clans wegen des Vorwurfs des Einschleusens von Ausländern verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf dem Angeklagten vor, im April 2023 am Hauptbahnhof im österreichischen Salzburg Bahntickets gekauft und diese an drei syrische Flüchtlinge weitergereicht zu haben. Daneben habe er ein Smartphone gekauft und dieses an einen der drei Flüchtlinge weitergereicht. Die Staatsanwaltschaft Berlin unterstellte dem 25-jährigen Familienvater, gewusst zu haben, dass syrische Flüchtlinge über keine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland verfügen. Mit seinen Handlungen habe er bewusste die unerlaubte Einreise von Ausländern im Sinne von § 97 des Aufenthaltsgesetzes in die Bundesrepublik gefördert. Weiterhin soll er mit ihnen vereinbart haben, sie nach dem Grenzübertritt in München abzuholen.

Einschleusung von Ausländern: Familie wird in Bahn kontrolliert

Bei dem Grenzübertritt wurden die drei syrischen Flüchtlinge von der Bundespolizei überprüft. Sie gaben an, nach Berlin reisen zu wollen. Allerdings hatten sie nur Bahntickets bis nach München dabei. Während der anschließenden polizeilichen Bearbeitung gingen auf dem mitgeführten Smartphone mehrere Anrufe ein, die dem späteren Angeklagten zugeordnet werden konnten. Durch Recherchen in Informationssystemen konnte bereits im Vorfeld festgestellt werden, dass es sich um den Mobilfunkanschluss einer Person handelt, die in Berlin lebt. Die Polizei vereinbarte eine vorgespielte Abholung der Familie durch den Angeklagten auf dem Bahnhofsvorplatz. Dabei fuhr tatsächlich ein Mercedes-Benz mit Berliner Kennzeichen auf den Bahnhofsvorplatz. Im Inneren des Fahrzeuges entdeckten die Beamten die Verpackung des Smartphones, das einer der Flüchtlinge mit sich führte und den dazugehörigen SIM-Kartenträger.

Prozess findet rund zwei Jahre später statt – ohne Zeugen

Rund zwei Jahre später ließen sich die Vorwürfe vor dem Amtsgerichts Tiergarten nicht bestätigen. Der Angeklagten räumte zwar die Randumstände des Geschehens ein, ließ über seinen Verteidiger Ehssan Khazaeli allerdings erklären, nicht gewusst zu haben, dass syrische Flüchtlinge nicht in die Bundesrepublik einreisen dürften. Mehrere Polizeibeamte waren schon nicht zu dem Gerichtstermin in Februar 2025 in Moabit erschienen. Sie meldeten sich krank, oder erklärten dem Gericht gegenüber, nichts zur Sachverhaltsaufklärung beitragen zu können.

Einschleusung von Ausländern: Freispruch vor dem Amtsgericht Tiergarten

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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