Zu Beginn des Jahres 2024 wurde mehrere Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende aus dem Jahr 2023 vor Berliner und Brandenburger Strafverfolgungsbehörden eingestellt. Dem waren umfassende Stellungnahmen durch die Verteidigung vorausgegangen. Ein Überblick über drei Fälle:
Wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges sah die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nach mehr als einem Jahr Ermittlungen von der weiteren Verfoglung eines gewerbsmäßigen Betruges ab. Die seinerzeit 20-jährige Johanna* hatte angenfangen, auf dem naheliegenden Polenmarkt gefälschte Handtaschen zu kaufen und über ihren Instagram-Account zu verkaufen. Den Käufern war dabei durchaus bewusst, dass es sich um Produktfälschungen handelte, was sie auch in Kauf nahmen. Sie zahlten per PayPal oder durch übliche Geldüberweisungen.
Allerdings lieferte Johanna ab einem nicht mehr bestimmbaren Zeitpunkt die Taschen gar nicht mehr aus, so dass überall in Deutschland Strafanzeigen erstattet werden und die Spur immer wieder in ein Kinderzimmer in Frankfurt (Oder) führt. Durch Bankauskünfte und Auskünfte von PayPal waren die Ermittler der jungen Dame auf die Spur gekommen. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sammelten sich so insgesamt sieben Aktenbänder. Nach § 45 Abs. 2 JGG sieht der Staatsanwalt von der Verfolgung der Straftat ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder eingeleitet ist und der Staatsanwalt weder eine Beteiligung des Richters noch die Erhebung der Anklage für erforderlich hält. Das setzt allerdings die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts voraus.
In einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten soll eine 20-jährige benachbarten Studenten ins Gesicht geschlagen und eine von Ihnen bedroht haben. Sie kenne jemanden, der könne sie umbringen, soll sie gesagt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen sie wegen Bedrohung und Körperverletzung Anklage erhoben. Erst als sie von der Anklageerhebung erfuhr, schaltete sie einen Verteidiger ein. Die Beschuldigte wollte unbedingt eine Hauptverhandlung verhindern, weswegen auf Anraten ihres Verteidigers ein Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe durchgeführt wurde. Sie war bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Jugendgerichtshilfe empfahl dem Gericht gegenüber das Verfahren ohne weitere Maßnahmen einzustellen. Ihr sei das Unrecht der Tat so schon deutlich genug vor Auge geführt worden. Eine Hauptverhandlung hätte im Übrigen nur unnötig Kapazitäten gebunden, da viele der Studenten wieder im Ausland waren und für die Hauptverhandlung mehrere Dolmetscher erforderlich gewesen wären.
Ebenso ohne weitere Maßnahmen wurde das Verfahren gegen einen 15-jährigen Moabiter eingestellt. Dieser hatte sein Glied zur Schau gestellt und einer 33-jährigen gezeigt. Auf die Aufforderung „Guck mal! Guck mal“, rief sie allerdings die Polizei, die den 15-jährigen Oberschüler festnahm. Bei der Festnahme bestritt er, überhaupt etwas damit zutun zu haben. Auch seinem Vater gegenüber bestritt er, etwas mit der Tat zutun zu haben. Als im Rahmen der Akteneinsicht jedoch deutlich wurde, dass die 33-jährige Krankenschwester ihn und seine Kleidung ziemlich genau beschreiben konnte, räumte er seinem Vater die Tat ein und sprach von einer »Challenge« mit Freunden. In einem Entschuldigungsschreiben an die Krankenschwester bat der Schüler um Entschuldigung. Das Gericht sah von der weiteren Verfolgung ab und stellte das Verfahren ein.
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Ehssan Khazaeli
Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht
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