Das Amtsgericht Tiergarten hat am vergangenen Mittwoch ein Mitglied eines bekannten Berliner Clans vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Eine Ex-Geliebte warf ihm vor, sie geschlagen zu haben. Vor Gericht ließ sich der Vorwurf nicht bestätigen.
Dem 35-jährigen großgewachsenen Mohammad R. warf die Amtsanwaltschaft Berlin vor, im Jahr 2021 seine Ex-Freundin derart stark geschlagen zu haben, dass diese einen Zungenbeinbruch erlitt. Die beiden sollen im Jahr 2021 für rund vier Monate ein Paar gewesen sein. Allerdings – so stellte sie später fest – sei sie nicht die einzige Freundin des Mannes gewesen. Er soll daneben mit mindestens einer weiteren Frau liiert gewesen sein. Vor einer Weddinger Bar kam es deswegen zum Streit.
Das Gericht vernahm zwei Mitarbeiter der Bar als Zeugen. Diese schilderten abweichende Versionen des Tathergangs. Beide berichteten allerdings, dass die Geschädigte laut brüllend und aufbrausend auf den Angeklagten zugelaufen war. Eine junge Frau, die den Vorfall ebenso beobachtet haben soll, vermittelte keinen sicheren Eindruck. Sie soll an besagtem Abend leicht angetrunken gewesen sein.
Die Geschädigte selbst erklärte in Abwesenheit des Angeklagten, wie sehr sie auch heute noch unter dem Vorfall leidet. Zwei Tage habe sie im Krankenhaus verbringen müssen, sagte sie. Das Gericht redete auf die Dame ein: „Kann es sein, dass ihre Erinnerungen einfach falsch sind? Der Vorfall liegt jetzt auch schon mehr als zwei Jahre zurück und es waren nur vier Monate, die sie zusammen waren. Das nimmt Sie unglaublich mit. Ich mache den Job hier seit 18 Jahren – sie gehören jetzt definitiv zu meinen Top five“, erklärte die Richterin.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme erhielt die Amtsanwalschaft das Wort. Sie beantragte den Angeklagten freizusprechen. In ihrem Plädoyer erklärte sie, dass sie allen neural gegenüber tritt und sich immer gerne selbst ein Bild mache. Das Bild sei hier nicht eindeutig.
In ihrem Schlussvortrag forderte die Oberamtsanwältin Freispruch. „Am Ende spricht mehr für eine notwehrähnliche Lage.“ In ihrem Schlussvortrag erklärte die erfahrene Oberamtsanwältin, dass ihr der Nachname des Angeklagten egal sei. „Für mich sind Sie ein Mensch wie jeder andere auch“. Der Angeklagte habe zwar eingeräumt, die Geschädigte weggeschubst zu haben, dabei habe er auch versehentlich an ihren Hals kommen können, was recht schnell zu einem Bruch des Zungenbeins hätte führen können. Das habe ihr ein Arzt bestätigt.
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Ehssan Khazaeli
Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht
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