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Schreckschusswaffe an Silvester: Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein

Ein gegen einen aus Wilhelmsruh stammenden Mandanten des Berliner Rechtsanwalts Ehssan Khazaeli geführtes Ermittlungsverfahren ist vergangene Woche wegen geringer Schuld nach § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden. Das geht aus einer schriftlichen Mittelung der Berliner Staatsanwaltschaft hervor.

Der 24-jährige Beschuldigte war zum Jahreswechsel 2021/2022 mit einer Schreckschusswaffe in Berlin unterwegs und nutzte diese einige Male. Dies rief Polizeibeamte einer Einsatzhundertschaft auf den Plan, die ihn mit vorgehaltenen Waffen dazu aufforderten, die Waffe fallen zu lassen. Dieser Aufforderung kam der Student ohne Weiteres nach. Bei einer anschließenden nicht sonderlich aufmerksam durchgeführten Durchsuchung seiner Person und der von ihm mitgeführten Gegenstände entdeckten die Beamten zwei volle Magazine. Drei mit Kokain gefüllte Eppendorf-Gefäße und rund 200 weitere Schuss entdeckten die Polizisten hingegen nicht.

Schreckschusswaffe: Bußgeld bis 10.000 Euro drohte

Zum Führen und Schießen einer Schreckschusswaffe ist eine Erlaubnis erforderlich (kleiner Waffenschein), wie sich aus § 10 Abs. 4 des Waffengesetzes (WaffG) ergibt. Das Schießen ohne Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Schreckschusswaffe wird eingezogen

In dem Verfahren hatte Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli vorgeschlagen, das Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld einzustellen, schließlich ist der 24-jährige bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Dass Schreckschusswaffen zu Silvester genutzt werden, sei in Berlin nichts seltenes. Hilfsweise wurde angeregt, dass der Student auch eine geringfügige Spende an den örtlichen Förderverein der Grundschule leisten könnte. Die Staatsanwaltschaft unterbreitete dagegen den Vorschlag, das Verfahren einzustellen, wenn der Beschuldigte mit der Einziehung der Waffe und der Magazine einverstanden wäre und diese vernichtet werden würden. Da diese zusammen aber auch nur rund 100,- Euro gekostet hatten, stimmte Beschuldigte diesem Verfahren zu. Er gilt danach nicht als vorbestraft.

Schreckschusswaffe an Silvester: Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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